Es geht um Homeschooling-Ausstattungen, Infobrief für Ehrenamtliche und anderes.
Siehe Brief der Neuigkeiten Nr. 58 CORONA Febr... (pdf)
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 1. Feb. 2021 festgestellt, dass unter Umständen rückwirkend ab Jan. 2021 Kosten für digitale Endgeräte in Höhe von bis zu 350 € übernommen werden.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in einer am 1. Feb. 2021 herausgegebenen Weisung festgestellt,
Grundsätzlich seien alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, berechtigt, diesen Anspruch geltend zu machen. Berechtigt sind zudem Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Die Leistungsberechtigten müssen beim Jobcenter dazu einen Antrag stellen und nachweisen, dass es anderweitig keine Kostenerstattung bzw. Sicherstellung des Bedarfes gibt.
Die Höhe des Zuschusses ist im Einzelfall (soweit vorhanden) auf der Grundlage der schulischen Vorgaben zu ermitteln und sollte im Regelfall den Gesamtbetrag von 350,00 EUR je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte (z. B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör) nicht übersteigen.
Die Regelung greift zum 1. Januar 2021, so dass entsprechende Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden können.
Um den Anspruch zu erhalten, bedarf es eines Antrages und eines Nachweises der Schule über die Notwendigkeit der digitalen Endgeräte.
Voraussetzung für den Anspruch ist, dass kein Gerät für die Schülerin oder den Schüler vorhanden, oder ein vorhandenes nicht (mehr) benutzbar ist und die Schule keines zur Verfügung stellen kann.
Der Anspruch auf ein digitales Endgerät besteht übrigens pro Kind und nicht nur pro Haushalt.
In der Anlage finden Sie einen entsprechenden Entwurf, den Sie sich ausdrucken können.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bittet alle
Haupt- und Ehrenamtlichen
um Kenntnisnahme dieser wesentlichen Maßnahmen und Neuregelungen im Bereich Asyl und Integration.
Es geht um Themen wie Sprach und Integrationskurse, nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Maskenpflicht und humanitäre Aufnahmen aus Griechenland. Den Brief finden Sie im Anhang.
Siehe 15. Infobrief vom 18. Februar 2021 (pdf)
Erwerbstätigkeit muss spätestens am dritten Tag gemeldet werden.
Das Landratsamt Landsberg weist nochmals ausdrücklich darauf hin,
Sie können damit nicht nur unnötige Überzahlungen vermeiden, vielmehr stellt ein Fehlverhalten eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann (§§ 8a, 13 AsylbLG).
Sofern eine Erwerbstätigkeit endet ist es ebenso für Leistungsberechtigte empfehlenswert
Wir bitten um dringende Beachtung
Während des Asylverfahrens werden Unterkunft, Haushaltsenergie und evtl auch die Verpflegung zur Verfügung gestellt.
Der Freistaat Bayern stellt Asylbewerbern für die Dauer ihres Asylverfahrens
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die über Einkommen/ Vermögen verfügen,
sind unter Berücksichtigung ihres Einkommens/Vermögens verpflichtet,
die Kosten für Unterkunft, Haushaltsenergie und ggf. Verpflegung in der Asylunterkunft zu erstatten
(§ 7 Abs. 1 Satz 3 AsylbLG/ § 22 Abs. 2 DVAsyl).
Eine Übernahme durch das JobCenter ist gesetzlich ausgeschlossen, eine Übernahme durch das Sozialamt sieht das AsylbLG ebenfalls nicht vor.
Durch die einkommens- bzw. vermögensabhängige Berechnung ist eine Überforderung der Asylbewerber allerdings ausgeschlossen.
Falls der Kostenschuldner nicht in der Lage ist, die Kosten in einem Betrag zu begleichen, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen Stundung/ Ratenzahlung durch die zGAST eingeräumt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um Mithilfe bei einer aktuellen Forschungsarbeit zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Ich komme ursprünglich aus Syrien. Ich lebe inzwischen in Augsburg und studiere seit Oktober 2018 dual Soziale Arbeit. Vorher habe ich zweieinhalb Jahre für die Diakonie Augsburg gearbeitet.
Ich bitte Sie um Mithilfe bei einer aktuellen Forschungsarbeit, die ich im Rahmen des Fachs „Bürgerschaftliches Engagement“ für die Duale Hochschule Heidenheim durchführe.
Unter folgendem Link:
https://www.survio.com/survey/d/K9O6A3P4X6W1O1A7A
habe ich einige Fragen an Sie gerichtet.
Es geht darum, die Veränderungen durch die Corona-Pandemie zu erfassen.
Ich wäre Ihnen für die Beantwortung der Umfrage bis 03.03.2021 dankbar.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Startseite der Befragung.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und Mithilfe!
Alles Gute für Sie und Ihre Familien!
Mit freundlichen Grüßen Mohammad Sulaiman
Die Merkblätter des Deutschen Grünen Kreuzes e.V., Marburg wurden in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut entwickelt, um wie bei andern Impfstoffen über das Vakzin zu informieren.
Sie finden die Merkblätter auf der Seite des Robert-Koch-Instituts in 20 Sprachen unter
Die Merkblätter werden fortlaufend aktualisiert.
Das Seminarprogramm "MPs 2030" unterstützt junge Neuzugewanderte dabei, in Politik und Zivilgesellschaft aktiv zu werden.
Siehe Seminarangebot kostenlos für Neuzugewan... (pdf)
In regelmäßig stattfindenden Wochenendseminaren beschäftigen sich die Teilnehmer*innen mit aktuellen Themen aus Politik und Zivilgesellschaft und entwickeln praktische Fähigkeiten, um eigene Projekte zu realisieren und sich in Parteien, sozialen Bewegungen, Vereinen etc. zu engagieren.
Das Programm richtet sich an junge Menschen im Alter von 18 bis 32 Jahren, die keine Staatsbürger*innen von EU-Mitgliedsstaaten sind und während der letzten zehn Jahre nach Deutschland gekommen sind.
Die Wochenendseminare finden in Berlin statt.
Fahrt- und Übernachtungskosten werden übernommen, sodass für die Teilnehmer*innen keine Kosten entstehen.
MPs 2030 wird von IMPACT – Civil Society Research and Development e.V. in Berlin umgesetzt
und durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU sowie die Bundeszentrale für politische Bildung gefördert. In der Anlage finden Sie den Flyer.
Das vhs-Lernportal bietet kostenfreie Apps fürs Deutsch-Lernen.
Mit den Apps können Lernende alle Funktionen der Deutschkurse auch offline auf ihrem Smartphone nutzen.
Einen Trailer und weitere Infos finden Sie hier: Wir sind jetzt hier
Als 2015 mehr als 800.000 Geflüchtete nach Deutschland kamen, waren sie die Angstgegner aller Integrationsskeptiker_innen: Junge Männer, die allein aus Syrien oder Afghanistan, aus Somalia, Eritrea oder dem Irak nach Deutschland kamen.
Sieben junge Männer erzählen in die Kamera vom Ankommen in Deutschland – von lustigen und beglückenden Momenten und von Momenten tiefster Verzweiflung, von ihren Ängsten und wie sie mit ihnen umgegangen sind, von Rassismus und von der Liebe.
Einen Beitrag über den Film Kabul, City in the Wind, dessen Vorführung im Rahmen des Globalen Filmherbst (verschoben vom November 2020) noch nicht stattfinden konnte, in "Titel, Thesen und Temperamente" in der ARD finden Sie hier. Der Film kommt so bald wie möglich nach Landsberg.