Zuhause wohnen bleiben

Die meisten Menschen möchten auch bei Krankheit oder Behinderung in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Dazu muss aber häufig der Wohnraum an die veränderten Bedürfnisse angepasst werden.
Und auch wenn manchmal bereits kleinere Maßnahmen eine große Wirkung erzielen (beispielsweise das Entfernen von Stolperfallen oder das Anbringen von Haltegriffen), sind teilweise auch größere Umbaumaßnahmen notwendig, die die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen können. Es gibt jedoch verschiedene Kostenträger und Förderprogramme, die eine finanzielle Unterstützung bei Umbaumaßnahmen zur Barriere-Reduzierung bieten können.

Allgemeine Hinweise
Generell ist zu beachten, dass die Anträge für die jeweiligen Finanzierungsquellen vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden müssen. Informieren Sie sich ausführlich über die genauen Antrags- und Förderbedingungen. Oftmals sind technische Mindestvoraussetzungen zu beachten und die Leistungen müssen von Fachleuten ausgeführt werden.
Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, sollten Sie die Umbaumaßnahmen vorab mit Ihrem Vermieter besprechen, da dieser einen Rückbau der Maßnahmen verlangen kann.

Die Pflegekasse kann helfen
Bereits ab Pflegegrad 1, in dem die Hilfsbedürftigen noch weitgehend selbstständig sind und ihren Alltag überwiegend selbstständig bewältigen können, steht den Betroffenen ein Zuschuss zur Wohnraumanpassung zu. Für Maßnahmen wie die Anschaffung einer Rollstuhlrampe, den Einbau einer bodengleichen Dusche oder eines Treppenlifts, können bis zu 4.000 Euro beantragt werden. Für die Antragstellung ist die Pflegekasse (an die Krankenkasse angegliedert) des Versicherten zuständig.

Die Krankenkasse ist nur für Hilfsmittel zuständig
Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich nicht an den Umbaumaßnahmen, übernimmt aber Kosten für verschiedene Hilfsmittel wie Rollatoren oder Badewannenlifter. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Verordnung des behandelnden Arztes ausgestellt wurde, welche die Diagnose und genaue Angaben zum benötigten Hilfsmittel enthalten muss. Bei einer privaten Krankenversicherung sind die genauen Bedienungen den Versicherungsunterlagen zu entnehmen. Mögliche Hilfsmittel können mit detaillierter Beschreibung im Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) eingesehen werden. Außerdem stehen die Krankenkasse des Versicherten oder auch Sanitätshäuser vor Ort für Fragen zur Verfügung.

Weitere Förderprogramme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die Barriere-Reduzierung in Bestandsbauten. Der Antrag kann unabhängig vom Alter, Gesundheitszustand sowie Einkommens- und Vermögensverhältnissen gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind sowohl Mieter als auch Eigentümer von selbst genutztem oder vermieteten Wohnraum. In der Kreditvariante (KfW- Programm 159) werden bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Hierbei können auch Maßnahmen zum Einbruchsschutz berücksichtigt werden. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Außerdem bietet die KfW eine Zuschussvariante (KfW-Programm 455), bei der ein Zuschuss von bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit (bei Kombination von Maßnahmen der Barriere-Reduzierung und des Einbruchschutzes) geleistet werden kann. Die Antragsunterlagen müssen selbst ausgefüllt und vollständig an die KfW geschickt werden. Bei allen Fragen steht die KfW unter der kostenfreien Servicehotline 0800 / 539 9002 zur Verfügung.

Landesweite Förderprogramme
In Bayern stehen im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms Mittel für die Anpassung von Miet- und Eigentumswohnungen zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme des sogenannten „leistungsfreien Baudarlehens“ ist der Nachweis einer Behinderung (Grad der Behinderung von 50 oder mehr) bzw. einer entsprechenden gesundheitlichen Beeinträchtigung erforderlich. Die Bewilligung der Mittel ist zudem an eine Einkommensgrenze gebunden. Das zins- und tilgungsfreie Darlehen wird nach einer Nutzungsdauer von fünf Jahren in einen Zuschuss umgewandelt, die Darlehensschuld wird somit erlassen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie als Eigentümer in dem für Sie zuständigen Landratsamt bzw. in kreisfreien Städten in der Stadtverwaltung. Die Anträge für Mietwohnraum werden von der zuständigen Bezirksregierung bearbeitet. Weitere Informationen zur Planung und Durchführung von Umbaumaßnahmen sowie zur Finanzierung der Maßnahmen erhalten Sie unter anderem bei der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer.