Der Praxistag fand im MGH/AWO Lechstraße statt, Moderation Christa Jordan.
Gastreferenten waren Anton Riedl von der Tafel Landsberg, sowie Rechtsanwalt Oliver Kuhn zum Thema „Erben und Vererben“
Hier ist das Protokoll, verfasst von Peter Draxlbauer.
Inhalt: Tafel Landsberg, Erben und Vererben, Sonstiges, Termine
1. Gastreferent Anton Riedl von der Tafel
Die Deutsche Tafel wurde bereits 1955 in Berlin gegründet. Alle in der Bundesrepublik neu gegründeten Tafeln müssen von Berlin genehmigt werden. Anton Riedl ist im Vorstand der Landsberger Tafel ehrenamtlich tätig und hat 2013 den Seniortrainerkurs absolviert. Sein Anliegen war es, uns die Tafel in Landsberg näher zu bringen.
Für die Tafel Landsberg sind derzeit 57 Mitarbeiter, ausnahmslos ehrenamtlich, beschäftigt: 2 Fahrer, 3 Sortierteams jeweils Montag und Donnerstag im Einsatz und 12 Mitarbeiter im Verteilerteam.
Bei den Großmärkten wie z.B. REWE, Aldi, Lidl, die die Ware nur hinstellen, werden von den Fahrern/Sortierern die mangelhaften Bestandteile aussortiert und in den Abfall verbracht. Zudem wird der Sortierplatz von den Tafelmitarbeitern wieder sauber gemacht. Bei der Abholung von anderen örtlichen Unternehmen wie Manhart oder Moser können dagegen eingeschweißte Waren entgegengenommen werden. Am Dienstag und Freitag gibt es nach telefonischer Vereinbarung bei EDEKA Abholung von Waren aus beschädigten Paletten, wie z.B. Zucker, Mehl, Getränke usw..
Die Tafel unterliegt der Prüfung durch das Gesundheitsamt (Sauberkeit, Lagerung der Ware, Hygienevorschriften für die Mitarbeiter sowie die Beachtung von Mindesthaltbarkeitsdaten und Verfallsdaten bei empfindlichen Lebensmitteln wie z.B. Fleisch, die vor der Ausgabe von den Sortierern noch einmal zur Absicherung geprüft werden.
Am Montag und Donnerstag, den Ausgabetagen, kommen durchschnittlich etwa 120 Abholer, darunter ca. 80% Asylsuchende mit Aufenthaltsgenehmigung. Jeder Abholer muss für seine Berechtigung einen Ausweis vom Sozialamt vorzeigen und je Abholung
1 Euro bezahlen. Von diesem Beitrag werden bei Bedarf Waren hinzugekauft. Es besteht Kontrolle darüber, wer wie viel mitnimmt, damit ein Gleichmaß (festgelegte Kontingente jeweils für Erwachsene und Kinder) für alle Abholer gewährleistet wird. Die Verteilung erfolgt von 10 Uhr 30 bis 13 Uhr 30. Es werden beim Eintreffen von den Abholern Nummern gezogen, um Vordrängeln zu vermeiden. Für die Unterkunft (seit kurzem jetzt fest) in der Ehrenpreisstraße (Eigentum des Roten Kreuzes) muss die Tafel monatlich 800 Euro bezahlen, die aus Spenden aufgebracht werden. Sonstige erforderliche Ausgaben der Tafel werden von den Mitgliedern (derzeit 156) durch deren monatliche Beiträge von 2 Euro bestritten.
Anton Riedl teilte mit, dass die Tafel noch tatkräftige Mitarbeiter sucht und bat die anwesenden EFI’s um Unterstützung. Außerdem wird noch ein zweiter Kühlwagen benötigt, der wohl aus Spendenaufkommen finanziert werden muss.
Kontakt:
Landsberg Tafel e.V., Vorsitzende Marlies Klocker
Weiherstr. 8a, 88940 Schwifting, Telefon 08191 942113
E-mail: landsberger-tafel@gmx.de, www: landsberger-tafel.de
2. Gastreferent Rechtsanwalt Oliver Kuhn
Thema „Erben und Vererben“
Seit 2013 ist das Notariat unter Leitung von Oliver Kuhn, ehemals Kanzlei Dr. Rapp, in Landsberg tätig. Das Thema fand großes Interesse, sicherlich oft aus persönlichen Gründen. Ziel des Referats, so Oliver Kuhn, ist ein verständliches Ergebnis zu bekommen, wie mit dem Thema umgegangen werden kann und soll und die Einsicht, dass bei dieser komplexen und schwierigen juristischen Problematik keine Recherchen im Internet oder irgendwelche rezeptartige, pauschale Lösungen angeboten werden können. Dafür ist das Thema individuell zu unterschiedlich ausgestaltet.
Die Prämisse, das Testament soll gerecht sein und so verfasst, dass kein Streit entstehen kann, ist nicht erfüllbar. Man muss berücksichtigen, dass sowohl von der Erblasser- wie der erbenden Seite oft starke Emotionen eine entscheidende Rolle spielen. Im Sinne der inneren Zufriedenheit soll der Vererbende überzeugt sein alles richtig gemacht zu haben. Natürlich ist es sein Wunsch, dass der Erbempfänger seine testamentarische Entscheidung als gerecht empfindet.
Definitiv erst im Todesfall eines Partners einer ehelichen oder auch nichtehelichen Verbindung kommt sozusagen das gesamte Vermögen des Verstorbenen in einen „Erbtopf“, dessen Verteilung unter der Erbengemeinschaft (Rechtsnachfolge) erfolgt. Im Testament muss sorgfältig auf die Wortwahl geachtet werden, ob etwas aus dem Erbvermögen vermacht oder vererbt wird. Wird etwas vermacht, ist es aus dem „Erbtopf“ damit herausgenommen worden und steht nur der im Testament genannten Person/Institution zu.
Das Thema „Erben und Vererben“ ist zu komplex, um die Details hier zu dokumentieren. Begriffe wie Berliner Testament, Bindungswirkung, Differenzierung bei Gütertrennung, Pflichtanteile, Veränderbarkeit von Testamenten, Rechtsgültigkeit von Unterschriften, Gütergemeinschaft/Hinzugewinne, gesetzliche Erbfolge bei Kinderlosigkeit, Beantragung von Pflichtteilen, Berücksichtigung von Kindern aus zweiter Ehe machen deutlich, dass es keine Muster für Testamente geben kann, sondern jeder Fall einzeln betrachtet werden muss und dort, wo es um große Erbmassen geht, ist sicher eine juristische Abklärung sinnvoll, um Erbstreitigkeiten soweit wie möglich auszuschließen.
3. Sonstiges
Es ist vorgesehen, beim nächsten EFI-Praxistag das EFI-Portal (alle ehrenamtlichen Projekte in Deutschland) durch die Gründer vorzustellen und bei Interesse einen Schulungskurs für die Bedienung des Portals mit Terminfestlegung anzubieten
4. Termine 2017
Praxistage jeweils 10 Uhr bis 12 Uhr 30
6. März
15. Mai in Diessen
1. Juni Besuch der Dachauer EFI’s in Landsberg
6. Juli Besuch einer Sitzung im Bayerischen Landtag in München
11. September
13. November
EFI-Stammtisch jeweils 19 Uhr 30
20. Februar
10. April
12. Juni
16. Oktober
11. Dezember
Einladung erfolgt jeweils aktuell durch Peter Steinmann mit Bekanntgabe des Treffpunkts.
Nächster Praxistag
ist Montag, der 6.März. Einzelheiten dazu werden noch mit der Einladung zusammen bekannt gegeben.
Peter Draxlbauer